Maklerprovision
Faire Teilung für einen professionellen Immobileinverkauf
Das Thema Bestellerprinzip sorgt seit Jahren für Gesprächsstoff. Auch wir bei PFALZGRAF Immobilien werden immer wieder gefragt, wie diese Regelung konkret funktioniert und welche Folgen sie im Detail hat. Da hier oft Unsicherheiten bestehen, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Sollten darüber hinaus individuelle Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.
Das Bestellerprinzip: Was Sie wissen sollten
Das Bestellerprinzip legt fest, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, auch die Provision für dessen Dienste zahlt. Beim Kauf und Verkauf von Immobilien bedeutet dies, dass Käufer, die einen Makler mit der Immobiliensuche beauftragen, die Provision übernehmen müssen. Ebenso zahlen Verkäufer, die einen Makler für den Verkauf ihrer Immobilie engagieren, die entsprechenden Kosten. PFALZGRAF Immobilien berät Sie gerne dazu, welche Regelung in Ihrer Situation sinnvoll ist und wie Sie von unserem Service profitieren können.
Bestellerprinzip und Provisionsregelungen im Detail
Das Bestellerprinzip sieht vor, dass grundsätzlich der Auftraggeber die Maklercourtage trägt. Allerdings gibt es verschiedene Provisionsmodelle:
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Doppelprovision: Beide Parteien – Käufer und Verkäufer – beauftragen jeweils eigene Makler und zahlen ihre jeweiligen Provisionen.
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Abwälzung der Provision: Die Provisionskosten können vertraglich vom Verkäufer auf den Käufer übertragen werden.
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Volle Provision durch eine Partei: Eine Partei übernimmt alle anfallenden Maklerkosten, was ebenfalls vertraglich geregelt sein muss.